AKTUELLE MELDUNG:
„Aufgrund der aktuellen Lage dürfen laut Bundesministerium nur noch bis zu 50 Personen in Hallen sowie in der Natur an einer Trauerfeier teilnehmen!“
Mit Dienstag, dem 03.11.2020 soll die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten und bis 30.11.2020 gelten.
Auch der Mindestabstand von einem Meter (sofern die Personen nicht aus einem Haushalt stammen) und das Tragen des Mund-Nasenschutzes (indoor und outdoor) bei Trauerfeiern, soll bitte unbedingt eingehalten werden.
Bei Fragen sind wir telefonisch (Tel.: 02236 44900 oder 01 36 733 77) und persönlich für Sie erreichbar!
Bleiben Sie gesund!
Das Team der Naturbestattung GmbH