„AKTUELLE MELDUNG: Keine FFP2-Pflicht mehr, Mindestabstand entfällt“
Für Begräbnisse gelten nun folgende Auflagen:
Keine Personenobergrenze für Begräbnisse
Der Mindestabstand bei Verabschiedungen und Beisetzungen entfällt
Es besteht eine MNS-Pflicht – jedoch nur in Innenräumen
Wenn Sie persönlich zu uns kommen bitten wir Sie folgende Vorschriften zu berücksichtigen:
Der Mindestabstand entfällt hier ebenfalls
Für Kunden besteht eine MNS-Pflicht
Bei Fragen sind wir telefonisch (Tel.: 02236 44900 oder 01 36 733 77) und persönlich für Sie erreichbar!
Das Team der Naturbestattung GmbH