Die aktuelle Novelle der 3. COVID-19 Maßnahmenverordnung tritt mit 8. November 2021 in Kraft.
Für Begräbnisse gelten nun folgende Auflagen:
Keine Personenobergrenze für Begräbnisse
Weiterhin kein Mindestabstand
Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen ist eine Maske (FFP2) zu tragen. (z.B. in Hallen bei Verabschiedungen.)
Wenn Sie persönlich zu uns kommen bitten wir Sie wieder folgende Vorschriften zu berücksichtigen:
Für alle Kunden besteht in geschlossenen Räumen eine FFP2-Pflicht!
Bei Fragen sind wir telefonisch (Tel.: 02236 44900 oder 01 36 733 77) und persönlich für Sie erreichbar!
Das Team der Naturbestattung GmbH