Corona-Krise: Update 10.06.2021
„AKTUELLE MELDUNG: Keine FFP2-Pflicht mehr im Freien bei Verabschiedungen!“
Für Begräbnisse gelten nun folgende Auflagen:
Keine Personenobergrenze für Begräbnisse
Der Mindestabstand bei Verabschiedungen und Beisetzungen wird auf einen Meter festgelegt.
Die FFP2-Pflicht besteht weiterhin – aber jedoch nur noch in geschlossenen Räumen.
Wenn Sie persönlich zu uns kommen bitten wir Sie weiterhin folgende Vorschriften zu berücksichtigen:
Der Mindestabstand beträgt nur noch einen Meter.
Für Kunden besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske, die mindestens der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil entspricht.
Bei Fragen sind wir telefonisch (Tel.: 02236 44900 oder 01 36 733 77) und persönlich für Sie erreichbar!
Bleiben Sie gesund!
Das Team der Naturbestattung GmbH